WP_Post Object ( [ID] => 1255 [post_author] => 4 [post_date] => 2010-04-28 10:43:49 [post_date_gmt] => 2010-04-28 08:43:49 [post_content] => Immer wieder werden Mütter von ihrer Krankenkasse aufgefordert, eventuelle Mehrkosten für die Mutter-Kind-Kurmaßnahme in ihrer Wunschklinik selbst zu übernehmen. Dieses Verfahren entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen, berichtet das Müttergenesungswerk. Das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten ist im Sozialgesetzbuch geregelt. "Mütter sollen dieses Recht den Krankenkassen gegenüber unbedingt wahrnehmen und ihren Klinikwunsch mit dem Antrag einreichen", empfiehlt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes, "die Auswahl der Klinik ist wichtige Voraussetzung für den gesundheitlichen und nachhaltigen Erfolg der Maßnahme." Neben der Indikation gibt es wichtige Kriterien für die Klinikwahl: Z. Bsp. bestimmte Therapieformen, ein seelsorgerisches Angebot, Bedingungen der Kinderbetreuung oder schulbegleitender Unterricht sowie bestimmte Schwerpunktmaßnahmen aus dem psychosozialen Bereich oder auch die Größe oder die Entfernung der Klinik. All diese Wünsche sind berechtigt und tragen zum Kurerfolg bei. Die Krankenkassen sind im Sinne ihrer Versicherten verpflichtet, solche Wünsche zu berücksichtigen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen bedeutet nicht, das billigste Angebot zu nehmen. Der Gesundheitserfolg steht im Vordergrund. Nachweislich reduzieren sich durch eine erfolgreiche Maßnahme die gesundheitlichen Folgekosten, z.Bsp. durch geringeren Medikamentenverbrauch und weniger Arztbesuche der Mütter. Das Müttergenesungswerk weist darauf hin, dass bei Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen Frauen eventuelle Mehrkosten einer Wunscheinrichtung nicht bezahlen müssen. "Diese Regelung wurde für Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken 2007 gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen", betont Anne Schilling. "Alle vom Müttergenesungswerk anerkannten Kliniken haben Versorgungsverträge, die die volle Kostenübernahme durch die Krankenkassen garantiert." Mütter, die eine Kurmaßnahme benötigen, sollten sich vor der Antragstellung in einer der 1400 wohnortnahen Beratungsstellen zum Wunsch- und Wahlrecht und zur Qualität der Kurkliniken beraten lassen. Hier erhalten sie außerdem kostenlose Hilfe zu allen Fragen rund um die Kurmaßnahme. Informationen und Beratungsstellensuche: www.muettergenesungswerk.de und Kurtelefon: 030/330029-29.Quelle: Deutsches Müttergenesungswerk
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Immer wieder werden Mütter von ihrer Krankenkasse aufgefordert, eventuelle Mehrkosten für die Mutter-Kind-Kurmaßnahme in ihrer Wunschklinik selbst zu übernehmen. Dieses Verfahren entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen, berichtet das Müttergenesungswerk.
Das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten ist im Sozialgesetzbuch geregelt. „Mütter sollen dieses Recht den Krankenkassen gegenüber unbedingt wahrnehmen und ihren Klinikwunsch mit dem Antrag einreichen“, empfiehlt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes, „die Auswahl der Klinik ist wichtige Voraussetzung für den gesundheitlichen und nachhaltigen Erfolg der Maßnahme.“
Neben der Indikation gibt es wichtige Kriterien für die Klinikwahl: Z. Bsp. bestimmte Therapieformen, ein seelsorgerisches Angebot, Bedingungen der Kinderbetreuung oder schulbegleitender Unterricht sowie bestimmte Schwerpunktmaßnahmen aus dem psychosozialen Bereich oder auch die Größe oder die Entfernung der Klinik.
All diese Wünsche sind berechtigt und tragen zum Kurerfolg bei. Die Krankenkassen sind im Sinne ihrer Versicherten verpflichtet, solche Wünsche zu berücksichtigen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen bedeutet nicht, das billigste Angebot zu nehmen. Der Gesundheitserfolg steht im Vordergrund. Nachweislich reduzieren sich durch eine erfolgreiche Maßnahme die gesundheitlichen Folgekosten, z.Bsp. durch geringeren Medikamentenverbrauch und weniger Arztbesuche der Mütter.
Das Müttergenesungswerk weist darauf hin, dass bei Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen Frauen eventuelle Mehrkosten einer Wunscheinrichtung nicht bezahlen müssen. „Diese Regelung wurde für Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken 2007 gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen“, betont Anne Schilling. „Alle vom Müttergenesungswerk anerkannten Kliniken haben Versorgungsverträge, die die volle Kostenübernahme durch die Krankenkassen garantiert.“
Mütter, die eine Kurmaßnahme benötigen, sollten sich vor der Antragstellung in einer der 1400 wohnortnahen Beratungsstellen zum Wunsch- und Wahlrecht und zur Qualität der Kurkliniken beraten lassen. Hier erhalten sie außerdem kostenlose Hilfe zu allen Fragen rund um die Kurmaßnahme. Informationen und Beratungsstellensuche: www.muettergenesungswerk.de und Kurtelefon: 030/330029-29.
Quelle: Deutsches Müttergenesungswerk